Rumänien verzichtet auf einbehaltung von Krankenversicherungsbeiträgen
Cerere de restituire a contribuţiei de sănătate
Rumänien verzichtet ab sofort darauf, die 10 % Krankenversicherungsbeiträge von Leistungen an Berechtigte mit Wohnsitz im Ausland einzubehalten. Die Nationale Rentenbehörde folgt damit u.a. den Interventionen der deutsch-rumänischen Regierungskommission.
Das bedeutet für Betroffene:
- - Sonderzahlungen (z. B. Entschädigungen nach Dekret 118/90 für Deportation/politische Verfolgung): Abzug wird automatisch beendet. Du musst nichts tun!
- - Reguläre gesetzliche Renten: Hier musst du weiterhin einen Antrag auf Befreiung (cerere de exceptare) bei der lokalen Rentenkasse stellen und einen Nachweis über deine aktuelle Krankenversicherung beifügen.
- - Geld zurückfordern: Zu Unrecht einbehaltene Beträge werden auf Antrag erstattet! Den Erstattungsantrag musst du bei deiner regionalen rumänischen Rentenkasse stellen.
📌 Quelle: Erlass CNPP/CNAS Nr. 64/751/2026, veröffentlicht im rumänischen Amtsblatt vom 13.05.2026.